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Fra­gen und Antworten

Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Auf­grund der aktu­el­len Ent­wick­lun­gen wer­den von Behör­den und Insti­tu­tio­nen lau­fend neue Ent­schei­dun­gen zur wei­te­ren Ein­däm­mung der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 bekannt­ge­ge­ben. Wir infor­mie­ren Sie dar­über, wel­che Aus­wir­kun­gen das für Sie im Rah­men der Teil­nah­me bei uns bedeutet.

Ist Fak­tum von den Schul­schlie­ßun­gen betroffen?

Unse­re Prä­sen­z­an­ge­bo­te wer­den bis auf Wei­te­res erneut aus­ge­setzt. Wir wer­den, wie bereits zwi­schen März und Mai des ver­gan­ge­nen Jah­res, die Durch­füh­rung unse­rer Wei­ter­bil­dun­gen und Umschu­lun­gen mit alter­na­ti­ven Lern­me­tho­den auf­recht erhal­ten. Unse­re Ver­wal­tung ist wäh­rend der gewohn­ten Geschäfts­zei­ten tele­fo­nisch und per E‑Mail für Sie da.

Fin­det die Not­fall-Kin­der­be­treu­ung statt?

Ab Diens­tag, 17. 3. 2020 fin­det bis auf Wei­te­res kei­ne Not­fall-Kin­der­be­treu­ung statt.

Ich bin allein­er­zie­hend und habe kei­ne Kin­der­be­treu­ung, wie geht es denn jetzt weiter?

Rufen Sie uns ger­ne an, wir suchen gemein­sam mit Ihnen nach einer Lösung, damit Sie Ihre Zie­le errei­chen können.

Was pas­siert mit dem Lern­stoff, den Klau­su­ren, den Prü­fun­gen und dem Führerschein?

Im Prä­senz­un­ter­richt bespre­chen wir die Klau­sur- und Prü­fungs­ter­mi­ne mit Ihnen.

Theo­rie­un­ter­richt und Fahr­stun­den fin­den ab sofort wie­der statt.

Ich habe in der nächs­ten Woche eine IHK-Prü­fung. Fin­det die­se statt?

Die neu­en Prü­fungs­ter­mi­ne wer­den zeit­nah durch die IHK bekanntgegeben.

Ich bin im Ein­zel­coa­ching. Was ist mit mei­nen Terminen?

Vom 16.12.2020 zunächst bis zum 10.1.2021 fin­den kei­ne Coa­chin­g­an­ge­bo­te vor Ort statt.

Wie soll ich mich ver­hal­ten, um mich und ande­re vor Anste­ckung zu schützen?

Waschen Sie sich Ihre Hän­de regel­mä­ßig und gründ­lich mit Was­ser und Sei­fe für min­des­tens 20 bis 30 Sekun­den. Des­in­fek­ti­ons­mit­tel soll­ten Sie nur ver­wen­den, wenn Sie kei­ne Mög­lich­keit haben Ihre Hän­de zu waschen.

Hal­ten Sie mög­lichst 1 bis 2 Meter Abstand zu ande­ren Per­so­nen. Ver­mei­den Sie das Berüh­ren von Mund, Nase und Augen mit den Hän­den. Hus­ten oder nie­sen Sie in die Arm­beu­ge. Papier­ta­schen­tü­cher bit­te nach Gebrauch umge­hend entsorgen.

Die­se Vor­schlä­ge gel­ten als wich­tigs­te und effek­tivs­te Vor­keh­run­gen. Für ärzt­li­chen Rat wird emp­foh­len, die Haus­arzt­pra­xis zuvor anzu­ru­fen und die Situa­ti­on mit dem Per­so­nal zu bespre­chen. Dane­ben kön­nen Sie sich auch an das für Ihre Regi­on zustän­di­ge Gesund­heits­amt wen­den. Auch das Robert Koch-Insti­tut bie­tet als Hil­fe ein Online-Tool an, in dem über die Post­leit­zahl deutsch­land­weit loka­le und regio­na­le Ansprech­stel­len auf­ge­führt werden.

https://tools.rki.de/PLZTool/

Was ist, wenn ich nach­ge­wie­sen mit dem Coro­na­vi­rus infi­ziert bin?

In die­sem Fall soll­ten Sie unbe­dingt Rück­spra­che mit den Behör­den (ins­be­son­de­re Gesund­heits­amt) hal­ten. Neben der eige­nen Gene­sung soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Sie einen schrift­li­chen Nach­weis über die Erkran­kung erhal­ten (Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung, vor­zugs­wei­se ein Beschäf­ti­gungs­ver­bot nach § 31 IfSG). Auf kei­nen Fall dürf­ten Sie wei­ter in der Öffent­lich­keit unter­wegs sein und auch nicht an den Ange­bo­ten von Fak­tum teil­neh­men. Hier­von aus­ge­nom­men ist das Ein­zel­coa­ching auf tele­fo­ni­scher Basis. Bit­te nut­zen Sie die­se Möglichkeit.

Noch Fra­gen? So errei­chen Sie uns.

Ver­wal­tung Mönchengladbach

02166 128 300

Sie konn­ten kei­ne Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen fin­den? Unse­re Ver­wal­tung in Mön­chen­glad­bach ist mon­tags bis frei­tags von 7.30 bis 16.30 Uhr tele­fo­nisch für Sie erreich­bar – sowie natür­lich jeder­zeit schrift­lich per Kontaktformular.

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