Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fra­gen zu unse­ren Bildungs­­angeboten und Dienst­leis­tungen haben wir zusam­men mit unse­ren Ant­wor­ten hier für Sie zusammen­ge­tragen. Klicken Sie ein­fach auf eine Fra­ge, um die dazu­gehörige Ant­wort zu lesen.

Unsere Bildungsangebote werden in der Regel komplett über Kostenträger wie das Jobcenter und die Agentur für Arbeit gefördert. Um an einem unserer Bildungsangebote teilzunehmen, müssen Sie einen Bildungsgutschein bzw. einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen – damit werden alle anfallenden Kosten für Sie übernommen.

Der Bildungsgutschein berechtigt Sie, an einem Bildungsangebot in den Bereichen Weiterbildung, Umschulung oder Teilqualifikation teilzunehmen. Der Kostenträger, der den Bildungsgutschein ausgestellt hat, garantiert Ihnen damit die Übernahme der anfallenden Kosten. Dazu gehören Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und bei Bedarf Kinderbetreuungskosten.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Sie, an einem Bildungsangebot aus den Bereichen Vorbereitung und Aktivierung teilzunehmen. Der Kostenträger, der den Bildungsgutschein ausgestellt hat, garantiert Ihnen damit die Übernahme der anfallenden Kosten. Dazu gehören Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten und bei Bedarf Kinderbetreuungskosten.

Natürlich. Uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Daher sollten Sie sich nur dann zur Teilnahme an unseren Bildungsangeboten entscheiden, wenn Sie sich ganz sicher sind, in uns den richtigen Bildungsträger gefunden zu haben.

Das ist selbstverständlich jederzeit möglich. Wir helfen Ihnen gern dabei, das richtige Bildungsangebot für Sie zu finden.

Ja, das ist nach Vereinbarung jederzeit möglich. Wir bieten die Teilnahme am Probeunterricht gerne an, damit Sie sicher sein können, dass das Bildungsangebot zu Ihnen passt.

Ja, ein Qualifizierungsplan ist ein Vorschlag über die möglichen Schulungsinhalte und die voraussichtliche Dauer der Qualifizierung. Diesen können Sie nach der Beratung bei uns Ihrem*Ihrer Arbeitsvermittler*in vorlegen. Ist Ihr*e Vermittler*in einverstanden, kann er*sie Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen.

Am Ende einer Ihrer Teilnahme erhalten Sie von uns ein Zertifikat.

Das kommt darauf an, um welches Bildungsangebot es sich handelt. Weist das Jobcenter Sie zu einem bestimmten Projekt in den Bereichen Vorbereitung oder Aktivierung zu (z. B. Assessmentcenter oder Bewerbercenter), dann sind Sie verpflichtet daran teilzunehmen. Haben Sie bereits vor dem Beginntermin eine Arbeitsstelle gefunden und sich beim Jobcenter abgemeldet, müssen Sie selbstverständlich nicht teilnehmen.

Sollen Sie an einer Umschulung, einer Weiterbildung oder einer Teilqualifikation teilnehmen schlägt Ihr*e Vermittler*in Ihnen in der Regel vor, sich bei verschiedenen Bildungsträgern über deren Angebote zu informieren. Sie besprechen mit Ihrem*Ihrer Vermittler*in, ob Sie bei uns das richtige Bildungsangebot für Sie gefunden haben oder ob Sie sich noch bei anderen Bildungsträgern umschauen möchten.

Wir arbeiten im Gruppenunterricht. Unsere Dozent*innen führen den Unterricht im Lehrgespräch oder leiten Sie individuell bei der Erarbeitung der Schulungsinhalte an. Die Dozent*innen sind immer anwesend.

Wir stehen täglich in Kontakt zu Arbeitgeber*innen, um offene Stellen zu erfragen. Diese Stellen geben wir an interessierte Kund*innen weiter. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und schlagen Sie direkt bei Arbeitgeber*innen vor.

Noch Fragen? So erreichen Sie uns.

Verwaltung Mönchengladbach

02166 128 300

Sie konnten keine Antworten auf Ihre Fragen finden? Unsere Verwaltung in Mönchengladbach ist montags bis freitags von 7.30 bis 16.30 Uhr telefonisch für Sie erreichbar – sowie natürlich jederzeit schriftlich per Kontaktformular.

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